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Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung (1. MessEGebVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2
Die Anlage der Mess- und Eichgebührenverordnung vom 24. März 2015 (BGBl. I S. 330), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift vor der Schlüsselzahl 2.2.4.1 werden nach dem Wort „angeschlossenem" die Wörter „oder integriertem" eingefügt.
- 2.
- Bei der Schlüsselzahl 2.2.9.4 wird in der Spalte Sachgebiet das Wort „Beschaffenheitsprüfung" durch die Wörter „Prüfung der formalen Anforderungen" ersetzt.
- 3.
- Vor der Schlüsselzahl E 2.2-1 wird folgende Zeile eingefügt:
„Hinweis:
H 2.2-5 Die Ermäßigungen E 2.2-1, E 2.2-2 und E 2.2-4 schließen sich gegenseitig aus, es wird die höchste zutreffende Ermäßigung gewährt." - 4.
- Bei der Schlüsselzahl E 2.2-2 werden in der Spalte Sachgebiet die Wörter „Normallast in geeigneter Form oder einem Belastungsgerät" durch die Wörter „Prüfmittel in geeigneter Form" ersetzt.
- 5.
- Bei der Schlüsselzahl E 2.2-4 wird in der Spalte Sachgebiet der Satz „Dies gilt nicht, wenn bereits eine Ermäßigung gemäß der Schlüsselzahl E 2.2-2 oder E 2.2-3 gewährt wird." gestrichen.
- 6.
- Bei der Schlüsselzahl 2.3.12.1 wird in der Spalte Sachgebiet das Wort „Beschaffenheitsprüfung" durch die Wörter „Prüfung der formalen Anforderungen" ersetzt.
- 7.
- Bei der Schlüsselzahl E 2.3.1 wird in der Spalte Sachgebiet die Angabe „2.3.2.1 bis 2.3.2.3," gestrichen.
- 8.
- Vor der Schlüsselzahlengruppe 3 wird die folgende Schlüsselzahlenuntergruppe eingefügt:
„Schlüsselzahlenuntergruppe 2.6: Kraftstoffzapfsäulen für unter Druck stehende Gase
Eichung und Befundprüfung- 2.6.1.1
- Kraftstoffzapfsäulen für Wasserstoff nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… oder 19.1.2…
- 2.6.2.1
- Kraftstoffzapfsäulen für Erdgas nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… oder 19.1.2…".
- 9.
- Nach der Schlüsselzahl H 5.4-2 wird folgende Schlüsselzahl H 5.4-3 eingefügt:
„H 5.4-3 Die Gebühren für Kraftstoffzapfsäulen für Erdgas oder Wasserstoff werden nach den Schlüsselzahlen 2.6… erhoben." - 10.
- Der Überschrift „Ermäßigungen" zu Schlüsselzahl E 5.4-1 wird folgender Hinweis vorangestellt:
„Hinweis:
H 5.4-5 Die Ermäßigungen E 5.4-1 bis E 5.4-3 schließen sich gegenseitig aus, es wird die höchste zutreffende Ermäßigung gewährt." - 11.
- Bei der Schlüsselzahl E 5.4-1 werden nach dem Wort „Prüfmittel" die Wörter „in geeigneter Form" eingefügt.
- 12.
- Die Schlüsselzahl 5.4.1.7 wird aufgehoben.
- 13.
- In der Überschrift vor der Schlüsselzahl 5.4.7.1 wird das Wort „AdBlue-Zapfsäule" durch das Wort „AdBlue-Zapfanlage" ersetzt.
- 14.
- Bei der Schlüsselzahl E 5.4-2 wird in der Spalte Sachgebiet der Satz 2 aufgehoben.
- 15.
- Bei dem Hinweis H 6.0-1 wird in der Spalte Sachgebiet nach der Angabe „6.0.1.1 bis 6.0.4.1" die Angabe „und 6.0.7.1" eingefügt.
- 16.
- Bei der Schlüsselzahl 11.1.1.1 werden in der Spalte Sachgebiet die Wörter „Prüfung von Schallpegelmessern mit elektrischen Signalen an jeweils einem Kanal" gestrichen.
- 17.
- In der Schlüsselzahlengruppe 11 werden die folgenden Nummerierungen wie folgt geändert:
- a)
- Die Schlüsselzahl „11.1.3.1" wird durch die Schlüsselzahl „11.1.2.2" ersetzt.
- b)
- Die Schlüsselzahl „11.1.4.1" wird durch die Schlüsselzahl „11.1.3.1" ersetzt.
- c)
- Die Schlüsselzahl „11.1.5.1" wird durch die Schlüsselzahl „11.1.3.2" ersetzt.
- d)
- Die Schlüsselzahl „11.1.6.1" wird durch die Schlüsselzahl „11.1.3.3" ersetzt.
- e)
- Die Schlüsselzahl „11.1.7.1" wird durch die Schlüsselzahl „11.1.3.4" ersetzt.
- f)
- Die Schlüsselzahl „11.1.8.1" wird durch die Schlüsselzahl „11.1.3.5" ersetzt.
- g)
- Die Schlüsselzahl „11.1.9.1" wird durch die Schlüsselzahl „11.1.3.6" ersetzt.
- h)
- Die Schlüsselzahl „11.1.10.1" wird durch die Schlüsselzahl „11.1.4.1" ersetzt.
- i)
- Die Schlüsselzahl „11.1.11.1" wird durch die Schlüsselzahl „11.1.4.2" ersetzt.
- 18.
- Vor der neuen Schlüsselzahl 11.1.3.1 werden als Überschrift die Wörter „Zusatzgebühren für weitere Prüfpunkte" eingefügt.
- 19.
- Bei der Schlüsselzahl 14.2.1.1 werden in der Spalte Sachgebiet dem Wort „Entscheidung" die Wörter „Bearbeitung eines Antrags und" vorangestellt.
- 20.
- Nach der Schlüsselzahl 15.3.1.1 wird folgende Schlüsselzahl 15.4.1.1 eingefügt:
- „15.4.1.1
- Entscheidung über die Genehmigung und Überwachung von Gasbeschaffenheitsverfolgungssystemen bzw. Gasbeschaffenheitszuordnungssystemen für die Bestimmung des Brennwertes und weiterer Beschaffenheitswerte von Gas gemäß § 25 Satz 1 Nummer 4 der Mess- und Eichverordnung nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1.1… oder 19.1.2…".
- 21.
- Bei der Schlüsselzahl 16.1.3.3 wird in der Spalte Sachgebiet die Angabe „80" durch die Angabe „81" ersetzt.
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