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§ 2 - Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (HBPolVDAufstV)
§ 2 Ziele der Ausbildung
Die Ausbildung hat folgende Ziele:
- 1.
- den Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten das Fach- und Methodenwissen zu vermitteln, das sie befähigt, Aufgaben des höheren Polizeivollzugsdienstes bis zur Besoldungsgruppe A 14 wahrzunehmen,
- 2.
- die berufsbezogenen Kenntnisse und Fertigkeiten der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten zu ergänzen und zu vertiefen und
- 3.
- die persönliche und soziale Kompetenz der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten auszubauen.
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