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§ 5 - Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (HBPolVDAufstV)
§ 5 Durchführende Behörde
Das Auswahlverfahren wird von der Bundespolizeiakademie im Auftrag des Bundespolizeipräsidiums durchgeführt.
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