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§ 6 - Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (HBPolVDAufstV)
§ 6 Zweck des Auswahlverfahrens
Im Auswahlverfahren wird festgestellt, ob die Bewerberinnen und Bewerber für die Aufstiegsausbildung geeignet und befähigt sind.
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