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§ 10 - Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (HBPolVDAufstV)
§ 10 Verwaltungsvorschriften zum Auswahlverfahren
Das Bundespolizeipräsidium regelt durch Verwaltungsvorschrift:
- 1.
- den Ablauf des Auswahlverfahrens,
- 2.
- die Dauer der Teile des Auswahlverfahrens,
- 3.
- die im jeweiligen Teil zu bearbeitenden Aufgaben,
- 4.
- die Bewertungs- und Gewichtungssystematik sowie
- 5.
- die Mindestpunktzahl, die für das Bestehen erforderlich ist.
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