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§ 14 - Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (HBPolVDAufstV)
§ 14 Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung gliedert sich in
- 1.
- den ersten Teil der theoretischen Ausbildung,
- 2.
- die Anfertigung einer Seminararbeit,
- 3.
- die praktische Ausbildung und
- 4.
- den zweiten Teil der theoretischen Ausbildung (Repetitorium).
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