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Artikel 6 - Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten (OpfBGEG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 17. Juni 2021 in Kraft.

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