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§ 1 - Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Internationale Allianz zum Holocaust-Gedenken (IHRABefV k.a.Abk.)

§ 1



Der Ansiedlung der Internationalen Allianz zum Holocaust-Gedenken (International Holocaust Remembrance Alliance - IHRA) in der Bundesrepublik Deutschland in der Rechtsform einer internationalen Institution gemäß Teil 3 Kapitel 1 des Gaststaatgesetzes wird gemäß § 27 Absatz 2 Satz 1 des Gaststaatgesetzes zugestimmt.

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