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§ 6 - Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Internationale Allianz zum Holocaust-Gedenken (IHRABefV
k.a.Abk.
)
V. v. 12.04.2021
BGBl. I S. 765
(
Nr. 16
)
Geltung ab 16.04.2021; FNA: 180-54-1
Durchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen
Drucksachen / Entwurf / Begründung
§ 5
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Schlussformel
§ 6
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 15. April 2021.
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