Änderung § 6 MAKV vom 15.11.2021

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§ 6 MAKV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.11.2021 geltenden Fassung
§ 6 MAKV n.F. (neue Fassung)
in der am 15.11.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 23.11.2021 BAnz AT 24.11.2021 V1
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 6 Inkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 25. November 2022 außer Kraft.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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