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Artikel 4 - Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (4. COVIfSGAnpG k.a.Abk.)
Artikel 4 Inkrafttreten
(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. April 2021.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14576/a269117.htm