Tools:
Update via:
Abschnitt 5 - Wettbewerbsregisterverordnung (WRegV)
Abschnitt 5 Bekanntmachungen, Inkrafttreten
§ 14 Veröffentlichungen der Registerbehörde zur elektronischen Kommunikation
§ 14 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Registerbehörde veröffentlicht auf ihrer Internetseite Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation, insbesondere zu:
- 1.
- der Zulassung von sonstigen bundeseinheitlichen Übermittlungswegen im Sinne des § 1 Absatz 3 Nummer 7 durch die Registerbehörde,
- 2.
- den zugelassenen Dateiformaten nach § 1 Absatz 4 und den technischen Anforderungen an die zu übermittelnden Daten und die dabei zu verwendenden elektronischen Mittel,
- 3.
- den Anforderungen an die Registrierung nach den §§ 2 und 3 und
- 4.
- den nach dieser Verordnung bereitgestellten Standardformularen.
§ 15 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
---
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. April 2021.
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Peter Altmaier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Peter Altmaier
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14578/b39354.htm