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Artikel 3 - Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts (PBefRMoG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
§ 2 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Januar 2021 (BGBl. I S. 530) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 3 Satz 4 wird wie folgt gefasst:
„Außerdem kann ein Fachkundenachweis verlangt werden." - 2.
- In Absatz 13 Satz 1 wird das Wort „Ortskenntnisse" durch das Wort „Fachkundenachweise" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 PBefRMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PBefRMoG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
G. v. 07.05.2021 BGBl. I S. 850
Artikel 4 ZVRuaÄndG Folgeänderungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 822 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 35 Absatz 1 wird wie ...
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