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Zitierungen von § 3 WpIG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 WpIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WpIG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 28 WpIG Verpflichtungen von Wertpapierinstituten bei der Bestellung vertraglich gebundener Vermittler
... erfüllt, Kunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung über seinen Status nach § 3 Absatz 2 Satz 1 und 2 informiert und unverzüglich von der Beendigung dieses Status in Kenntnis setzt. ... durchgeführt hat oder die ihm im Zusammenhang mit der Führung des Registers nach § 3 Absatz 2 Satz 6 übertragenen Pflichten verletzt hat, untersagen, sich vertraglich gebundener Vermittler zu ...
§ 73 WpIG Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat (vom 30.12.2023)
... darf ohne Erlaubnis durch die Bundesanstalt über eine Zweigniederlassung oder über nach § 3 Absatz 2 angezeigte vertraglich gebundene Vermittler, die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im ... im Inland über eine Zweigniederlassung zu verfügen. Die Anzeigepflicht nach § 3 Absatz 2 Satz 1 bleibt hiervon unberührt. (5) Folgende Regelungen sind auf die in Absatz 1 Satz 1 ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Verordnung zur Vornahme von Folgeänderungen in Rechtsverordnungen infolge der Einführung des WertpapierinstitutsgesetzesV. v. 10.11.2022 BGBl. I S. 2021
Zitat in folgenden Normen
Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
Artikel 1 G. v. 22.04.2002 BGBl. I S. 1310; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 16e FinDAG Kostenermittlung und Umlagepflicht im Aufgabenbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen (vom 30.12.2023)
... § 2 Absatz 4 und 5 des Kreditwesengesetzes freigestellt hat, 4. vorbehaltlich des § 3 Absatz 1 Satz 2 die nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 4 bis 6, 8 bis 12, 14 bis 21 und Absatz 3 des ... freigestellt hat, 4. vorbehaltlich des § 3 Absatz 1 Satz 2 die nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 4 bis 6, 8 bis 12, 14 bis 21 und Absatz 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes nicht als Wertpapierinstitute geltenden Einrichtungen und Unternehmen, 5. ...
Gewerbeordnung
neugefasst durch B. v. 22.02.1999 BGBl. I S. 202; zuletzt geändert durch Artikel 36 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 34f GewO Finanzanlagenvermittler (vom 30.12.2023)
... der Bereichsausnahmen des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes oder des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 des Wertpapierinstitutsgesetzes gewerbsmäßig zu 1. Anteilen oder Aktien an inländischen offenen ... nach Maßgabe des § 2 Absatz 10 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder des § 3 Absatz 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes , 5. Wertpapierinstitute in Bezug auf Vermittlungstätigkeiten oder Anlageberatung, ...
§ 34h GewO Honorar-Finanzanlagenberater (vom 30.12.2023)
... der Bereichsausnahmen des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes oder des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 des Wertpapierinstitutsgesetzes gewerbsmäßig zu Finanzanlagen im Sinne des § 34f Absatz 1 Nummer 1, 2 oder 3 ...
KWG-WpIG-Vermittlerverordnung (KWGWpIGVermV)
V. v. 04.12.2007 BGBl. I S. 2785; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.11.2022 BGBl. I S. 2021
§ 1 KWGWpIGVermV Einreichung der Anzeigen (vom 16.11.2022)
... Anzeigen nach § 2 Absatz 10 Satz 1 und 3 des Kreditwesengesetzes sowie die Anzeigen nach § 3 Absatz 2 Satz 1 und 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes sind im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung des von der Bundesanstalt ...
§ 2 KWGWpIGVermV Inhalt der Anzeigen (vom 16.11.2022)
... Anzeige nach § 2 Absatz 10 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder nach § 3 Absatz 2 Satz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes muss enthalten: 1. sofern der vertraglich gebundene Vermittler eine natürliche ... als Änderungsanzeige nach § 2 Absatz 10 Satz 3 des Kreditwesengesetzes oder § 3 Absatz 2 Satz 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes in dem in § 1 vorgegebenen Verfahren einzureichen. Endet die Tätigkeit des ...
§ 3 KWGWpIGVermV Bestätigung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit (vom 16.11.2022)
... der Anzeige nach § 2 Absatz 10 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder nach § 3 Absatz 2 Satz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes hat das haftende Unternehmen, sofern es seinen Sitz im Inland hat, zu bestätigen, dass der ...
§ 4 KWGWpIGVermV Inhalt des Registers (vom 16.11.2022)
... in das öffentliche Register nach § 2 Absatz 10 Satz 5 des Kreditwesengesetzes oder nach § 3 Absatz 2 Satz 5 des Wertpapierinstitutsgesetzes eingestellt: 1. sofern der vertraglich gebundene Vermittler eine natürliche Person ... 2. der Tag, an dem die Anzeige nach § 2 Absatz 10 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder nach § 3 Absatz 2 Satz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes bei der Bundesanstalt eingegangen ist; 3. der Tag, an dem die Anzeige über die ...
§ 6 KWGWpIGVermV Einsichtnahme in das Register (vom 16.11.2022)
... in das öffentliche Register nach § 2 Absatz 10 Satz 5 des Kreditwesengesetzes oder nach § 3 Absatz 2 Satz 5 des Wertpapierinstitutsgesetzes erfolgt ausschließlich im automatisierten Abrufverfahren. ...
Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (WpIPrüfbV)
V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 350
§ 10 WpIPrüfbV Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen
... Der Prüfer hat die Einbindung der vertraglich gebundenen Vermittler im Sinne von § 3 Absatz 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes in das Risikomanagement darzustellen und zu beurteilen. Er hat darüber zu ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Artikel 8 SchwFinBG Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes
... vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 990) wird wie folgt geändert: 1. § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 wird wie folgt geändert: a) Buchstabe b wird wie folgt gefasst: ...
Artikel 9 SchwFinBG Weitere Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes
... geltenden Fassung, zugelassene Instrumente (Schwarmfinanzierungsinstrumente)." 2. § 3 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 20 Buchstabe c wird das Wort ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Artikel 7 WpIGEG Änderungen anderer Rechtsvorschriften
... ersetzt. b) In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „oder des § 3 Absatz 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes und" ersetzt. c) Folgende Nummer 5 wird angefügt: „5. ... Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 eingefügt: „4. vorbehaltlich des § 3 Absatz 1 Satz 2 die nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 4 bis 6, 8 bis 12, 14 bis 21 und Absatz 3 des ... 4 eingefügt: „4. vorbehaltlich des § 3 Absatz 1 Satz 2 die nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 4 bis 6, 8 bis 12, 14 bis 21 und Absatz 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes nicht als Wertpapierinstitute geltenden Einrichtungen und Unternehmen,". bb) Die ...
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 7 KrZwMGEG Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes
... durch die Wörter „Gemischte Holdinggesellschaft" ersetzt. 3. In § 3 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „nach § 70 Absatz 1 oder § 71 Absatz 4" durch die ...
Artikel 8 KrZwMGEG Änderung der Gewerbeordnung
... Bereichsausnahmen des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes oder des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 des Wertpapierinstitutsgesetzes " ersetzt. bb) In dem Satzteil nach Nummer 3 werden nach den Wörtern ... werden nach den Wörtern „des Kreditwesengesetzes" die Wörter „oder des § 3 Absatz 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes " eingefügt. 4. In § 34g Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ... Bereichsausnahmen des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes oder des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 des Wertpapierinstitutsgesetzes " ersetzt und werden nach den Wörtern „Nummer 1a des Kreditwesengesetzes" die ...
Verordnung zur Vornahme von Folgeänderungen in Rechtsverordnungen infolge der Einführung des Wertpapierinstitutsgesetzes
V. v. 10.11.2022 BGBl. I S. 2021
Artikel 1 WpIGEÄndV Änderung der KWG-Vermittlerverordnung
... und das öffentliche Register nach § 2 Absatz 10 Satz 5 des Kreditwesengesetzes und nach § 3 Absatz 2 Satz 5 des Wertpapierinstitutsgesetzes (KWG-WpIG-Vermittlerverordnung - KWGWpIGVermV)". 2. In § 1 Satz 1 ... die Wörter „Absatz 10 Satz 1 und 3 des Kreditwesengesetzes sowie die Anzeigen nach § 3 Absatz 2 Satz 1 und 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes " ersetzt. 3. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 ... durch die Wörter „Absatz 10 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder nach § 3 Absatz 2 Satz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes " ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „Abs. 10 Satz 3 des ... durch die Wörter „Absatz 10 Satz 3 des Kreditwesengesetzes oder § 3 Absatz 2 Satz 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes " ersetzt. 4. In § 3 werden die Wörter „Abs. 10 Satz 1 des ... durch die Wörter „Absatz 10 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder nach § 3 Absatz 2 Satz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes " ersetzt. 5. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ... durch die Wörter „Absatz 10 Satz 5 des Kreditwesengesetzes oder nach § 3 Absatz 2 Satz 5 des Wertpapierinstitutsgesetzes " ersetzt. b) In Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „Abs. 10 Satz 1 ... durch die Wörter „Absatz 10 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder nach § 3 Absatz 2 Satz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes " ersetzt. 6. In § 6 werden die Wörter „Abs. 10 Satz 5 des ... durch die Wörter „Absatz 10 Satz 5 des Kreditwesengesetzes oder nach § 3 Absatz 2 Satz 5 des Wertpapierinstitutsgesetzes " ersetzt. 7. § 8 wird ...
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