Zitierungen von § 9 WpIG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 WpIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpIG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 7 KrZwMGEG Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes
... durch die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt. 6. In § 9 Absatz 2 Satz 3 wird das Wort „Envernehmen" durch das Wort „Einvernehmen" ersetzt.  ...


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