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Zitierungen von § 9 WpIG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 WpIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WpIG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 7 KrZwMGEG Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes
... durch die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt. 6. In § 9 Absatz 2 Satz 3 wird das Wort „Envernehmen" durch das Wort „Einvernehmen" ersetzt. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14624/v270910.htm