interne Verweise§ 16 WpIG Erlaubnisverfahren und Bekanntmachung ... sind alle inländischen Wertpapierinstitute, denen eine Erlaubnis nach § 15 Absatz 1 erteilt worden ist, mit dem Datum der Erteilung und dem Umfang der Erlaubnis und gegebenenfalls ...
§ 17 WpIG Anfangskapital (vom 30.12.2024) ... Verwahrgeschäft im Sinne des § 2 Absatz 4 Nummer 1 oder das Eigengeschäft nach § 15 Absatz 4 beantragt, 2. 75.000 Euro für ein Wertpapierinstitut, das eine Erlaubnis für ...
§ 29 WpIG Bezeichnungsschutz ... oder zu Werbezwecken nur führen: 1. Wertpapierinstitute, die eine Erlaubnis nach § 15 besitzen, oder Zweigniederlassungen von Unternehmen nach § 70 Absatz 1 Satz 1; 2. ...
§ 78b WpIG Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 15 (vom 15.12.2023) ... Artikel 10 der Verordnung (EU) 2022/858 erteilt wurde, benötigen keine weitere Erlaubnis nach § 15 , soweit die erbrachte Wertpapierdienstleistung von der besonderen Genehmigung umfasst ist. ... (EU) 2022/858 das Eigengeschäft betreiben, benötigen hierfür keine Erlaubnis nach § 15 Absatz 4 Satz 1 ...
§ 82 WpIG Strafvorschriften ... Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ohne Erlaubnis nach § 15 Absatz 1 erster Halbsatz, Absatz 3, 4 Satz 1 oder Absatz 6 Satz 1 eine Wertpapierdienstleistung, eine Wertpapiernebendienstleistung oder ein Nebengeschäft ...
§ 86 WpIG Übergangsvorschriften für bestehende Wertpapierinstitute ... oder § 64x Absatz 1 bis 5 des Kreditwesengesetzes als erteilt gilt, gilt die Erlaubnis nach § 15 für jene Geschäfte als erteilt. Die bisherige Erlaubnis nach § 32 des ... die bis zum 26. Juni 2021 bei der Bundesanstalt eingegangen sind, werden als solche nach § 15 behandelt, sofern eine Erlaubnis nach § 32 des Kreditwesengesetzes vor Inkrafttreten dieses ... 1 bis 5 des Kreditwesengesetzes zu diesem Zeitpunkt als erteilt gilt, gilt die Erlaubnis nach § 15 Absatz 1 für die Wertpapiernebendienstleistung nach § 2 Absatz 3 Nummer 1 unter den in § 15 ... Absatz 1 für die Wertpapiernebendienstleistung nach § 2 Absatz 3 Nummer 1 unter den in § 15 Absatz 2 genannten Voraussetzungen ab diesem Zeitpunkt als erteilt. Die bisherige Erlaubnis nach ...
Zitat in folgenden NormenAnlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG)
Artikel 1 G. v. 16.07.1998 BGBl. I S. 1842; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 9 AnlEntG Prüfung der Institute (vom 26.06.2021) ... das einen Erlaubnisantrag gemäß § 32 Absatz 1 Satz 5 des Kreditwesengesetzes, nach § 15 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes oder nach § 20 des Kapitalanlagegesetzbuchs bei der Bundesanstalt eingereicht hat und ihr bei ...
EdW-Beitragsverordnung (EdWBeitrV)
V. v. 19.08.1999 BGBl. I S. 1891; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 202
§ 2a EdWBeitrV Höhe des Beitragssatzes (vom 01.07.2024) ... zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 10 oder des § 15 Absatz 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes , beträgt der Beitragssatz 3,85 Prozent; 6. 0,61 Prozent bei Wertpapierinstituten, ... bei Wertpapierinstituten, denen eine Erlaubnis im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 10 oder des § 15 Absatz 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes erteilt worden ist; ist das Institut befugt, sich bei der Erbringung von ...
EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz (EU-VSchDG)
Artikel 1 G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3367; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 2 EU-VSchDG Zuständige Behörde (vom 01.08.2022) ... Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen erbringt, die einer Erlaubnis nach § 15 Absatz 1, 3, 4 oder 6 des Wertpapierinstitutsgesetzes bedürfen, oder dd) nach § 73 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes im ...
Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Anlage FinDAGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2024) ... 29.1 Erlaubnis zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen ( § 15 Absatz 1, 3 und 4 WpIG ) 29.1.1 Einzelne, mehrere oder sämtliche ... der Erlaubnis zum ausschließlichen Betreiben des Eigen- geschäfts nach § 15 Absatz 4 WpIG nach Zeitaufwand 29.1.3 Erteilung der Erlaubnis zur ...
Gewerbeordnung
neugefasst durch B. v. 22.02.1999 BGBl. I S. 202; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 34f GewO Finanzanlagenvermittler (vom 30.12.2023) ... in Bezug auf Vermittlungstätigkeiten oder Anlageberatung, soweit ihnen eine Erlaubnis nach § 15 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes erteilt wurde oder eine Erlaubnis nach § 86 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes als ...
§ 34i GewO Immobiliardarlehensvermittler (vom 30.12.2023) ... 1 des Kreditwesengesetzes erteilt wurde, Wertpapierinstitute, für die eine Erlaubnis nach § 15 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes erteilt wurde, Zweigstellen von Unternehmen im Sinne des § 53b Absatz 1 Satz 1 des ...
§ 38 GewO Überwachungsbedürftige Gewerbe (vom 01.01.2023) ... Kreditwesengesetzes erteilt wurde, für Wertpapierinstitute, für die eine Erlaubnis nach § 15 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes erteilt wurde, sowie für Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz in einem anderen ...
Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
§ 2 KWG Ausnahmen (vom 01.01.2025) ... und erhält eine entsprechende Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 dieses Gesetzes oder nach § 15 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes ; Anteile oder Aktien an Hedgefonds im Sinne von § 283 des Kapitalanlagegesetzbuchs gelten ...
§ 32 KWG Erlaubnis (vom 30.12.2024) ... anzuwenden. Soweit diese Geschäfte durch eine Erlaubnis nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes gedeckt sind, tritt dahinter der Erlaubnisvorbehalt nach Satz 1 zurück und gilt das ... zu dem Zeitpunkt, da es oder die Gruppe die in Satz 2 bestimmte Grenze überschreitet, nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes erlaubt tätig, darf es im Rahmen dieser Erlaubnis sein Wertpapiergeschäft fortsetzen, ...
Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)
Artikel 1 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2708; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
§ 3 WpHG Ausnahmen; Verordnungsermächtigung (vom 28.12.2024) ... und erhält eine entsprechende Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes oder § 15 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes ; Anteile oder Aktien an Hedgefonds im Sinne des § 283 des Kapitalanlagegesetzbuchs gelten ...
§ 93 WpHG Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater; Verordnungsermächtigung (vom 28.12.2024) ... einzutragen, wenn es 1. eine Erlaubnis nach § 32 des Kreditwesengesetzes oder nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes besitzt oder Zweigniederlassung eines Unternehmens nach § 53b Absatz 1 Satz 1 und 2 oder ... eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens nach § 32 des Kreditwesengesetzes oder nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes insgesamt oder die Erlaubnis zum Erbringen der Anlageberatung erlischt oder aufgehoben wird. ...
Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung (WpI-AnzV)
V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 349
Anlage 5 WpI-AnzV (zu § 12) Formular WpI-ZD ... vollständige Angaben machen.)
6.1 Wertpapierdienstleistungen (§ 2 Absatz 2 WpIG und § 15 Absatz 3 WpIG )
□ Finanzkommissionsgeschäft (§ 2 Absatz 2 Nummer 1 WpIG)
□ ... WpIG)
□ Eigenhandel (§ 2 Absatz 2 Nummer 10 WpIG)
□ Eigengeschäft ( § 15 Absatz 3 WpIG )
6.2 Wertpapiernebendienstleistungen (§ 2 Absatz 3 WpIG)
□ Verwahrung und die ...
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
Artikel 1 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446, 2019 I 1113; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFinanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Artikel 4 FinmadiG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes ... durch die Wörter „Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes oder § 15 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes " ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern „§ 2 ... den Wörtern „§ 32 des Kreditwesengesetzes" die Wörter „oder nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes " und nach den Wörtern „Absatz 7 des Kreditwesengesetzes" die Wörter ... den Wörtern „§ 32 des Kreditwesengesetzes" die Wörter „oder nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes " eingefügt. 19. § 107 wird wie folgt geändert: a) In ...
Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Artikel 2 WpIGEG Änderung des Kreditwesengesetzes ... eingefügt: „Soweit diese Geschäfte durch eine Erlaubnis nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes gedeckt sind, tritt dahinter der Erlaubnisvorbehalt nach Satz 1 zurück und gilt das ... zu dem Zeitpunkt, da es oder die Gruppe die in Satz 2 bestimmte Grenze überschreitet, nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes erlaubt tätig, darf es im Rahmen dieser Erlaubnis sein Wertpapiergeschäft fortsetzen, ... erforderliche Erlaubnis" durch die Wörter „ohne die nach § 32 oder die nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes erforderliche Erlaubnis" ersetzt. 32. In § 44a Absatz 3 wird die Angabe ... erforderliche Erlaubnis" durch die Wörter „ohne die nach § 32 oder die nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes erforderliche Erlaubnis" ersetzt. 34. § 46e wird wie folgt geändert: ...
Artikel 7 WpIGEG Änderungen anderer Rechtsvorschriften ... Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen erbringt, die einer Erlaubnis nach § 15 Absatz 1, 3, 4 oder 6 des Wertpapierinstitutsgesetzes bedürfen, oder dd) nach § 73 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes im ... In Satz 3 werden nach dem Wort „Kreditwesengesetzes" die Wörter „oder nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes " eingefügt. 6. In § 81 Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern ... in Bezug auf Vermittlungstätigkeiten, für die ihnen eine Erlaubnis nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes erteilt wurde oder denen nach § 86 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes eine solche ... 2 des Kreditwesengesetzes" durch die Wörter „Satz 5 des Kreditwesengesetzes, nach § 15 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes oder nach § 20 des Kapitalanlagegesetzbuchs" ersetzt. b) In Absatz 6 Satz 1 ... zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 10 oder des § 15 Absatz 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes , beträgt der Beitragssatz 7,7 Prozent; 6. 1,23 Prozent bei Wertpapierinstituten, ... bei Wertpapierinstituten, denen eine Erlaubnis im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 10 oder des § 15 Absatz 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes erteilt worden ist; ist das Institut befugt, sich bei der Erbringung von ... in Bezug auf Vermittlungstätigkeiten oder Anlageberatung, soweit ihnen eine Erlaubnis nach § 15 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes erteilt wurde oder eine Erlaubnis nach § 86 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes als ... wurde," die Wörter „für Wertpapierinstitute, für die eine Erlaubnis nach § 15 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes erteilt wurde," eingefügt. (26) § 35c Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f des ...
Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 8 KrZwMGEG Änderung der Gewerbeordnung ... 1 des Kreditwesengesetzes erteilt wurde, Wertpapierinstitute, für die eine Erlaubnis nach § 15 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes erteilt wurde oder nach § 86 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes als erteilt gilt, ... 1 des Kreditwesengesetzes erteilt wurde, Wertpapierinstitute, für die eine Erlaubnis nach § 15 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes erteilt wurde, Zweigstellen von Unternehmen im Sinne des § 53b Absatz 1 Satz 1 des ...
Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 28 ZuFinG Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes ... § 78a Zuständigkeit § 78b Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 15 § 78c Unterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858". ... 1 der Verordnung (EU) 2022/858. § 78b Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 15 (1) DLT-Marktinfrastrukturen im Sinne des Artikels 2 Nummer 5 der Verordnung (EU) ... Artikel 10 der Verordnung (EU) 2022/858 erteilt wurde, benötigen keine weitere Erlaubnis nach § 15 , soweit die erbrachte Wertpapierdienstleistung von der besonderen Genehmigung umfasst ist. ... (EU) 2022/858 das Eigengeschäft betreiben, benötigen hierfür keine Erlaubnis nach § 15 Absatz 4 Satz 1 . § 78c Unterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858 ...
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