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Zitierungen von § 32 WpIG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 WpIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpIG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 73 WpIG Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat (vom 30.12.2023)
... Satz 2, Absatz 4 und 6, die §§ 6 und 7 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 11, 14, 31, 32 und 33 Absatz 1 und 2, soweit es sich um Anforderungen zur Verhinderung von Geldwäsche und ...
§ 74 WpIG Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr (vom 30.12.2023)
... Dienstleistungsverkehrs nach Absatz 1 gelten § 5 Absatz 4 und 6, §§ 11, 31 und 32 dieses Gesetzes sowie § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes entsprechend. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 37 KWG Einschreiten gegen unerlaubte oder verbotene Geschäfte (vom 10.11.2021)
... dem Unternehmen und den Mitgliedern seiner Organe anordnen, wenn 1. ohne die nach § 32 oder die nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte ...
§ 44c KWG Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen (vom 10.11.2021)
... dass das Unternehmen 1. Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne die nach § 32 oder die nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes erforderliche Erlaubnis oder ohne die nach ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Artikel 2 WpIGEG Änderung des Kreditwesengesetzes
... die nach § 32 erforderliche Erlaubnis" durch die Wörter „ohne die nach § 32 oder die nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes erforderliche Erlaubnis" ersetzt. ... die nach diesem Gesetz erforderliche Erlaubnis" durch die Wörter „ohne die nach § 32 oder die nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes erforderliche Erlaubnis" ersetzt. ...

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 7 KrZwMGEG Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes
... Satz 2, Absatz 4 und 6, die §§ 6 und 7 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 11, 14, 31, 32 und 33 Absatz 1 und 2, soweit es sich um Anforderungen zur Verhinderung von Geldwäsche und ...