interne Verweise§ 12 WpIG Verschwiegenheitspflicht (vom 30.12.2023) ... sowie in Drittstaaten, mit denen die Bundesanstalt im Rahmen von Aufsichtskollegien nach § 58 zusammenarbeitet, 10. die Europäische Zentralbank, das Europäische System der ...
§ 59 WpIG Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden ... Ist die Bundesanstalt die nach § 56 zuständige Behörde, übermittelt sie den in § 58 Absatz 4 genannten zuständigen Behörden und sonstigen zuständigen Stellen, sofern zur ... Bankenaufsichtsbehörde um Hilfe ersuchen. (3) Die Bundesanstalt konsultiert die in § 58 Absatz 4 genannten zuständigen Behörden und sonstigen zuständigen Stellen vor einer ... Konsultation die Wirksamkeit ihrer Entscheidung gefährden könnte, davon absehen, die in § 58 Absatz 4 genannten zuständigen Behörden oder sonstigen zuständigen Stellen zu konsultieren; ...
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