Zitierungen von § 68 WpIG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 68 WpIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpIG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 83 WpIG Bußgeldvorschriften (vom 30.12.2024)
... oder führt, 10. einer vollziehbaren Anordnung nach § 49, § 54 oder § 68 zuwiderhandelt oder 11. entgegen § 66 Absatz 2 Satz 1 oder § 76 Absatz 1 Satz ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung (WpI-AnzV)
V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 349
Sonstige
Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 26.06.2021 BGBl. I S. 2027
 
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Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 13.12.2002 BGBl. 2003 I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 73
§ 1d BaFinBefugV (vom 30.06.2021)
... 1, 2 und 4, des § 40 Absatz 4 Satz 1 und 3, des § 46 Absatz 3 Satz 1, 2 und 4 sowie des § 68 Absatz 2 Satz 1 und 3 , 3. im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der ...

Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung (WpI-AnzV)
V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 349
§ 1 WpI-AnzV Einreichungsverfahren
... und gemischten Finanzholdinggesellschaften nach den §§ 67 und 68 des Wertpapierinstitutsgesetzes sind der Hauptverwaltung, in deren Bereich das Mutterunternehmen im Sinne des § 2 Absatz 30 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 26.06.2021 BGBl. I S. 2027
Artikel 1 25. BaFinBefugVÄndV
... 1, 2 und 4, des § 40 Absatz 4 Satz 1 und 3, des § 46 Absatz 3 Satz 1, 2 und 4 sowie des § 68 Absatz 2 Satz 1 und 3 , 3. im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der ...


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