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Zitierungen von § 73 WpIG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73 WpIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpIG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 WpIG Ausnahmen (vom 30.12.2023)
... Rechnung und unter der Haftung eines Wertpapierinstituts, das seinen Sitz im Inland hat oder nach § 73 Absatz 1 im Inland tätig ist (vertraglich gebundener Vermittler), gilt nicht als Wertpapierinstitut, ...
§ 75 WpIG Unterrichtungsbefugnis und Maßnahmen der Bundesanstalt
... Stellt die Bundesanstalt fest, dass ein Unternehmen im Sinne des § 73 Absatz 1 oder des § 74 Absatz 1 seinen Pflichten nach § 73 Absatz 4 oder § 74 Absatz 2 ... ein Unternehmen im Sinne des § 73 Absatz 1 oder des § 74 Absatz 1 seinen Pflichten nach § 73 Absatz 4 oder § 74 Absatz 2 dieses Gesetzes, § 90 des Wertpapierhandelsgesetzes oder der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG)
Artikel 1 G. v. 16.07.1998 BGBl. I S. 1842; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 11 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
§ 12 AnlEntG Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (vom 26.06.2021)
... Zweigniederlassungen eines Unternehmens im Sinne des § 73 des Wertpapierinstitutsgesetzes haben zu den für inländische Institute geltenden Bedingungen einen Anspruch auf ...

EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz (EU-VSchDG)
Artikel 1 G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3367; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 2 EU-VSchDG Zuständige Behörde (vom 01.08.2022)
... 15 Absatz 1, 3, 4 oder 6 des Wertpapierinstitutsgesetzes bedürfen, oder dd) nach § 73 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes im Inland eine Zweigniederlassung betreibt oder nach § 74 Absatz 1 des ...

Gewerbeordnung
neugefasst durch B. v. 22.02.1999 BGBl. I S. 202; zuletzt geändert durch Artikel 36 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 34c GewO Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2023)
... Zweigniederlassungen und vertraglich gebundene Vermittler von Wertpapierinstituten im Sinne des § 73 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes , 1a. Kapitalverwaltungsgesellschaften, für die eine Erlaubnis nach § 20 ...
§ 34i GewO Immobiliardarlehensvermittler (vom 30.12.2023)
... Zweigniederlassungen und vertraglich gebundene Vermittler von Wertpapierinstituten im Sinne des § 73 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes . (4) Keiner Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 bedarf ein ...

Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 2 KWG Ausnahmen (vom 30.12.2023)
... nach § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 erfüllen, oder Wertpapierinstituten nach § 73 Absatz 1 Satz 1 oder nach § 74 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes, c) Unternehmen, die auf ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Artikel 7 WpIGEG Änderungen anderer Rechtsvorschriften
... 15 Absatz 1, 3, 4 oder 6 des Wertpapierinstitutsgesetzes bedürfen, oder dd) nach § 73 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes im Inland eine Zweigniederlassung betreibt oder nach § 74 Absatz 1 des ... die Wörter „§ 53b des Kreditwesengesetzes" durch die Wörter „ § 73 des Wertpapierinstitutsgesetzes " ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „eines ...

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 6 KrZwMGEG Änderung des Kreditwesengesetzes
... „nach § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 erfüllen, oder Wertpapierinstituten nach § 73 Absatz 1 Satz 1 oder nach § 74 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes," ersetzt. cc) In ...
Artikel 7 KrZwMGEG Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes
... „nach § 70 Absatz 1 oder § 71 Absatz 4" durch die Wörter „nach § 73 Absatz 1" ersetzt. 4. In § 6 werden die Wörter „§ 5 Absatz 2 ... „drei Monaten" durch die Wörter „einem Monat" ersetzt. 23. § 73 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 Satz 2 wird jeweils ...
Artikel 8 KrZwMGEG Änderung der Gewerbeordnung
... Zweigniederlassungen und vertraglich gebundene Vermittler von Wertpapierinstituten im Sinne des § 73 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes ,". 2. In § 34e Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern ... Zweigniederlassungen und vertraglich gebundene Vermittler von Wertpapierinstituten im Sinne des § 73 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes ...