interne Verweise§ 84 WpIG Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen und -maßnahmen ... Verwaltungsmaßnahmen und Bußgeldentscheidungen (Sanktionen), die sie nach § 83 verhängt hat. Zu veröffentlichen sind Informationen zu Art und Typ des ... (3) Sofern einer der folgenden Umstände vorliegt, macht die Bundesanstalt die nach § 83 verhängten Verwaltungssanktionen oder -maßnahmen in anonymisierter Form bekannt: ... unterrichtet die Europäische Bankenaufsichtsbehörde über alle im Einklang mit § 83 verhängten Verwaltungssanktionen und -maßnahmen sowie über alle gegen diese ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFinanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
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