interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFinanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Artikel 5 FinmadiG Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes ... „Abschnitt 6 Besondere Vorgaben bei qualifizierter Kryptoverwahrung § 69a Vermögenstrennung". c) Nach der Angabe zu § 81 wird folgende Angabe ... „Abschnitt 6 Besondere Vorgaben bei qualifizierter Kryptoverwahrung § 69a Vermögenstrennung (1) Ein Institut, das das qualifizierte ...
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