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Artikel 2 - Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (32. BtMÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. Mai 2021 BtMVV § 5

§ 5 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74, 80), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Juli 2018 (BGBl. I S. 1078) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 7 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Dem Patienten oder bei dem Patienten ist das vom Arzt verschriebene Substitutionsmittel von den in Absatz 10 Satz 1 und 2 bezeichneten Personen oder dem dort bezeichneten Personal in den in Absatz 10 Satz 1 und 2 genannten Einrichtungen zum unmittelbaren Verbrauch zu überlassen, zu verabreichen oder gemäß dem in der arzneimittelrechtlichen Zulassung vorgesehenen Verfahren anzuwenden."

2.
Absatz 10 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden im Satzteil vor der Aufzählung die Wörter „dem Patienten zum unmittelbaren Verbrauch nur überlassen werden von" durch die Wörter „nur von folgenden Personen dem Patienten zum unmittelbaren Verbrauch überlassen, ihm verabreicht oder bei ihm gemäß dem in der arzneimittelrechtlichen Zulassung vorgesehenen Verfahren angewendet werden:" ersetzt.

b)
In Satz 2 wird im Satzteil vor der Aufzählung nach dem Wort „überlassen" ein Komma und werden die Wörter „ihm verabreicht oder bei ihm gemäß dem in der arzneimittelrechtlichen Zulassung vorgesehenen Verfahren angewendet" eingefügt.

c)
In Satz 3 wird nach dem Wort „Verbrauch" ein Komma und werden die Wörter „in dessen Verabreichung oder dessen Anwendung gemäß dem in der arzneimittelrechtlichen Zulassung vorgesehenen Verfahren" eingefügt und nach dem Wort „wird" wird ein Semikolon und werden die Wörter „eine invasive Verabreichung darf nur durch das in der arzneimittelrechtlichen Zulassung vorgesehene Personal erfolgen" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 2 Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 32. BtMÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 32. BtMÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der Tierärztegebührenordnung
V. v. 15.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 70
Artikel 1 BtMVVuGOTÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74, 80), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Mai 2021 (BGBl. I S. 1096 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt ...