Bekanntmachung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvF 1/20, 2 BvL 4/20, 2 BvL 5/20 - (zum Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin) (BVerfGE20210325 k.a.Abk.)

B. v. 30.04.2021 BGBl. I S. 1098 (Nr. 24)
Geltung ab 25.03.2021; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht

Bekanntmachung



Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2021 - 2 BvF 1/20, 2 BvL 4/20, 2 BvL 5/20 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:

Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) in der Fassung des Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung vom 11. Februar 2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 22. Februar 2020 Seite 50) ist mit Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.



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