Tools:
Update via:
Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser (1. KrhWwSVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
§ 4 der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser vom 7. April 2021 (BAnz AT 08.04.2021 V1) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 3 wird die Angabe „30. Juni 2021" durch die Angabe „15. Juli 2021" ersetzt.
- 2.
- In den Absätzen 1, 2 und 5 wird die Angabe „31. Mai 2021" jeweils durch die Angabe „15. Juni 2021" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. KrhWwSVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. KrhWwSVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zu den Entgeltkatalogen für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2022 und zur Liquiditätssicherung der Krankenhäuser
V. v. 19.11.2021 BAnz AT 22.11.2021 V1
Artikel 2 DRG-EKVuaÄndV Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser
... Sicherung der Krankenhäuser vom 7. April 2021 (BAnz AT 08.04.2021 V1), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2021 (BAnz AT 02.06.2021 V1 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „(6) Die Frist nach § ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14653/a271812.htm