interne Verweise§ 6 CoronaImpfV Vergütung ärztlicher Leistungen und Impfzertifikat (vom 08.07.2021) ... Die Vergütung der Arztpraxen für die Leistungen nach § 1 Absatz 2 beträgt je Anspruchsberechtigten und je Impfung 20 Euro. Eine Vergütung setzt ... und je Impfung 20 Euro. Eine Vergütung setzt neben der Erbringung der in § 1 Absatz 1 und 2 genannten Leistungen auch die Erfüllung der Verpflichtung zur Teilnahme an der ... und der überbetrieblichen Dienste von Betriebsärzten für die Leistungen nach § 1 Absatz 2 erfolgt entsprechend Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4. Eine Vergütung setzt neben der ... Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4. Eine Vergütung setzt neben der Erbringung der in § 1 Absatz 2 genannten Leistungen auch die Erfüllung der Verpflichtung zur Teilnahme an der ... eines Betriebsarztes besteht nicht, wenn der Betriebsarzt die Leistungen nach § 1 Absatz 2 im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses in einem Betrieb oder im Rahmen einer ... eines überbetrieblichen Dienstes besteht nicht, soweit ihm Leistungen im Sinne des § 1 Absatz 2 bereits anderweitig im Wege seiner Beauftragung durch ein Unternehmen vergütet werden. ...
§ 16 CoronaImpfV Übergangsvorschriften ... worden ist, mit der Leistungserbringung beauftragt worden sind, können Leistungen nach § 1 Absatz 1 und 2 weiterhin als beauftragte Arztpraxen auf Basis der bisher geltenden Regelungen erbringen. ...
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