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Artikel 3 - Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (UrhBiMaG k.a.Abk.)
Artikel 3 Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten
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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 UrhBiMaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UrhBiMaG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 5 UrhBiMaG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 7. Juni 2021 in Kraft. Artikel 3 tritt am 1. August 2021 in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14657/a271877.htm