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Artikel 5 - Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (UrhBiMaG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 7. Juni 2021 in Kraft. Artikel 3 tritt am 1. August 2021 in Kraft.

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