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Zitierungen von § 17 PatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 PatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 130 PatG (vom 01.08.2022)
... Patentinhabers kann Verfahrenskostenhilfe auch für die Jahresgebühren gemäß § 17 gewährt werden. Die Zahlungen sind an die Bundeskasse zu leisten. (2) ...
§ 147 PatG (vom 18.08.2021)
... gestellt werden kann oder ein Zusatzpatent in Kraft ist, sind § 16 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, § 17 Absatz 2 , § 23 Absatz 1, § 42 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § ...
Zitat in folgenden Normen
Erstreckungsgesetz (ErstrG)
G. v. 23.04.1992 BGBl. I S. 938; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 2 G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 558
§ 7 ErstrG Wirtschaftspatente
... noch bis zum Ablauf einer Frist von weiteren vier Monaten gezahlt werden. § 17 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Patentgesetzes ist entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, ...
Gesetz über internationale Patentübereinkommen
G. v. 21.06.1976 BGBl. 1976 II S. 649; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3914
Artikel II IntPatÜbkG Europäisches Patentrecht (vom 01.06.2023)
... die Bundesrepublik Deutschland erteilte europäische Patent sind Jahresgebühren nach § 17 des Patentgesetzes zu entrichten. Sie werden jedoch erst für die Jahre geschuldet, die dem Jahr ...
Patentkostengesetz (PatKostG)
Artikel 1 G. v. 13.12.2001 BGBl. I S. 3656; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.08.2021 BGBl. I S. 4074
Anlage PatKostG (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2022)
... oder einer Anmeldung Jahresgebühren gemäß § 17 Abs. 1 PatG 312 030 für das 3. Patentjahr ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes
G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3830
Artikel 1 PatRÄndG Änderung des Patentgesetzes
... In § 16a Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „Abs. 1" gestrichen. 5. § 17 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ... 130 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 17 Abs. 1" durch die Angabe „§ 17" ersetzt. b) In Absatz 6 werden ... In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 17 Abs. 1" durch die Angabe „§ 17 " ersetzt. b) In Absatz 6 werden die Wörter „in den Fällen der ... werden kann oder ein Zusatzpatent in Kraft ist, sind § 16 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, § 17 Absatz 2, § 23 Absatz 1, § 42 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie ...
Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2521
Artikel 1 PatRMoG Änderung des Patentgesetzes
... b) In Absatz 2 werden die Wörter „, über Gebühren (§ 17 Abs. 2)" gestrichen. 2. § 25 Abs. 2 Satz 2 wird aufgehoben. 3. In ...
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