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Zitierungen von § 60 PatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 60 PatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 61 PatG (vom 01.05.2022)
... patentgerichtliche Entscheidung zugestellt hat. Im Übrigen sind die §§ 59 bis 62, 69 bis 71 und 86 bis 99 entsprechend anzuwenden. (3) Wird das Patent widerrufen ...
§ 132 PatG (vom 01.10.2009)
... Im Einspruchsverfahren (§§ 59 bis 62) erhält der Patentinhaber auf Antrag unter entsprechender Anwendung der §§ ...
Zitat in folgenden Normen
Erstreckungsgesetz (ErstrG)
G. v. 23.04.1992 BGBl. I S. 938; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 2 G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 558
§ 13 ErstrG Einspruchsverfahren in besonderen Fällen
... des 31. Juli 1992 noch Einspruch beim Deutschen Patentamt erhoben werden. Die §§ 59 bis 62 des Patentgesetzes sind ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes
G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1318, 2737
Artikel 1 PatEinsprVuPatGÄndG Änderung des Patentgesetzes (vom 07.12.2006)
... Wörter „einschließlich der Akten von abgetrennten Teilen eines Patents (§ 60 )" gestrichen. 5. § 59 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 ... §§ 46 und 47 im Einspruchsverfahren entsprechend anzuwenden." 6. § 60 wird aufgehoben. 7. § 61 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz ... auf patentgerichtliche Entscheidung zugestellt hat. Im Übrigen sind die §§ 59 bis 62, 69 bis 71 und 86 bis 99 entsprechend anzuwenden." b) Die bisherigen ...
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