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Zitierungen von § 112 PatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 112 PatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16a PatG (vom 18.08.2021)
... (§§ 65 bis 99), über das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (§§ 100 bis 122a), über die Wiedereinsetzung (§ 123), über die Weiterbehandlung (§ ...
§ 115 PatG (vom 01.10.2009)
... muss in der Anschlussschrift begründet werden. § 110 Abs. 4, 5 und 8 sowie § 112 Abs. 3 gelten entsprechend. (4) Die Anschließung verliert ihre Wirkung, wenn die ...
§ 117 PatG (vom 01.10.2009)
... anzuwenden. Dabei tritt an die Stelle des § 520 der Zivilprozessordnung der § 112 ...
§ 122 PatG (vom 01.10.2009)
... Für das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof gelten § 74 Abs. 1, §§ 84, 110 bis 121 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gebrauchsmustergesetz (GebrMG)
neugefasst durch B. v. 28.08.1986 BGBl. I S. 1455; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
§ 20 GebrMG (vom 01.07.2006)
... für eine Zwangslizenz (§ 24) und über das Verfahren (§§ 81 bis 99, 110 bis 122a) gelten für eingetragene Gebrauchsmuster ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes
G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1318, 2737
Artikel 1 PatEinsprVuPatGÄndG Änderung des Patentgesetzes (vom 07.12.2006)
... § 122a". 2. In § 16a Abs. 2 wird die Angabe „(§§ 100 bis 122)" durch die Angabe „(§§ 100 bis 122a)" ersetzt. 3. In ... 2 wird die Angabe „(§§ 100 bis 122)" durch die Angabe „(§§ 100 bis 122a)" ersetzt. 3. In § 21 Abs. 3 Satz 2 und § 31 Abs. 1 Satz 2 wird ...

Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2521
Artikel 1 PatRMoG Änderung des Patentgesetzes
... und 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend." 11. Die §§ 111 bis 120 werden wie folgt gefasst: „§ 111 (1) Die Berufung kann ... entgegen den Bestimmungen des Gesetzes nicht mit Gründen versehen ist. § 112 (1) Der Berufungskläger muss die Berufung begründen. (2) Die ... muss in der Anschlussschrift begründet werden. § 110 Abs. 4, 5 und 8 sowie § 112 Abs. 3 gelten entsprechend. (4) Die Anschließung verliert ihre Wirkung, wenn die ... anzuwenden. Dabei tritt an die Stelle des § 520 der Zivilprozessordnung der § 112. § 118 (1) Das Urteil des Bundesgerichtshofs ergeht auf Grund ...
 
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