interne Verweise§ 27 SLV Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes (vom 05.06.2021) ... können aufsteigen 1. Mannschaften aller Laufbahnen, die die Voraussetzungen des § 23 Absatz 1 oder Absatz 4 erfüllen und mindestens den Dienstgrad „Gefreiter" erreicht haben, 2. ... in den Laufbahnen der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere, die die Voraussetzungen des § 23 Absatz 1 oder Absatz 4 erfüllen und 3. Feldwebel aller Laufbahnen, die mindestens den Dienstgrad ... erreicht haben. Aufsteigerinnen und Aufsteigern, die die Voraussetzungen des § 23 Absatz 4 erfüllen, soll der entsprechende höhere Dienstgrad aus Anlass des Aufstiegs verliehen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerichtigung der Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
B. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5240
Berichtigung SLVBer ... „zum" zu streichen. 2. In § 24 Absatz 1 Satz 1 ist die Angabe „ § 23 Absatz 3" durch die Angabe „§ 23 Absatz 4" zu ersetzen. 3. § ... § 24 Absatz 1 Satz 1 ist die Angabe „§ 23 Absatz 3" durch die Angabe „ § 23 Absatz 4" zu ersetzen. 3. § 27 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern: ... durch die Angabe „Absatz 4" zu ersetzen. b) In Satz 2 ist die Angabe „ § 23 Absatz 3" durch die Angabe „§ 23 Absatz 4" zu ersetzen. 4. § ... b) In Satz 2 ist die Angabe „§ 23 Absatz 3" durch die Angabe „ § 23 Absatz 4" zu ersetzen. 4. § 32 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern: ... § 48 ist wie folgt zu ändern: a) In Absatz 3 Satz 1 ist die Angabe „ § 23 Absatz 3" durch die Angabe „§ 23 Absatz 4" zu ersetzen. b) In ... a) In Absatz 3 Satz 1 ist die Angabe „§ 23 Absatz 3" durch die Angabe „ § 23 Absatz 4" zu ersetzen. b) In Absatz 7 ist die Angabe „§ 22 Absatz ...
Verordnung zur Änderung soldatenlaufbahnrechtlicher und arbeitssicherstellungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 418
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