Zitierungen von § 23 SLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 SLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 SLV Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter (vom 05.06.2021)
... zur Offizierin oder zum Offizier dauert mindestens drei Jahre, in den Fällen des § 23 Absatz 4 mindestens zwölf Monate. Die Beförderung der Anwärterinnen und ...
§ 27 SLV Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes (vom 05.06.2021)
... können aufsteigen 1. Mannschaften aller Laufbahnen, die die Voraussetzungen des § 23 Absatz 1 oder Absatz 4 erfüllen und mindestens den Dienstgrad „Gefreiter" erreicht haben, 2. ... in den Laufbahnen der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere, die die Voraussetzungen des § 23 Absatz 1 oder Absatz 4 erfüllen und 3. Feldwebel aller Laufbahnen, die mindestens den Dienstgrad ... erreicht haben. Aufsteigerinnen und Aufsteigern, die die Voraussetzungen des § 23 Absatz 4 erfüllen, soll der entsprechende höhere Dienstgrad aus Anlass des Aufstiegs verliehen ...
§ 48 SLV Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten (vom 01.01.2025)
... und Offiziere der Reserve des Truppendienstes aufsteigen, wenn sie 1. die in § 23 Absatz 1 genannten Voraussetzungen erfüllen oder 2. mindestens den Dienstgrad ... (3) Für die Einstellung mit einem höheren Dienstgrad gelten § 23 Absatz 4 und § 25 Absatz 2 bis 5, § 30 Absatz 3 bis 7, § 35 Absatz 2 und die §§ 40 ... oder Offizieranwärter übernommen werden, wenn sie die Voraussetzungen des § 23 erfüllen. Auf die Ausbildungszeit kann die Dienstzeit als Soldatin oder Soldat in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
B. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5240
Berichtigung SLVBer
... „zum" zu streichen. 2. In § 24 Absatz 1 Satz 1 ist die Angabe „ § 23 Absatz 3" durch die Angabe „§ 23 Absatz 4" zu ersetzen. 3. § ... § 24 Absatz 1 Satz 1 ist die Angabe „§ 23 Absatz 3" durch die Angabe „ § 23 Absatz 4" zu ersetzen. 3. § 27 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern: ... durch die Angabe „Absatz 4" zu ersetzen. b) In Satz 2 ist die Angabe „ § 23 Absatz 3" durch die Angabe „§ 23 Absatz 4" zu ersetzen. 4. § ... b) In Satz 2 ist die Angabe „§ 23 Absatz 3" durch die Angabe „ § 23 Absatz 4" zu ersetzen. 4. § 32 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern: ... § 48 ist wie folgt zu ändern: a) In Absatz 3 Satz 1 ist die Angabe „ § 23 Absatz 3" durch die Angabe „§ 23 Absatz 4" zu ersetzen. b) In ... a) In Absatz 3 Satz 1 ist die Angabe „§ 23 Absatz 3" durch die Angabe „ § 23 Absatz 4" zu ersetzen. b) In Absatz 7 ist die Angabe „§ 22 Absatz ...

Verordnung zur Änderung soldatenlaufbahnrechtlicher und arbeitssicherstellungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 418
Artikel 1 SLVuaÄndV Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
...  a) Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. die in § 23 Absatz 1 genannten Voraussetzungen erfüllen oder". b) Absatz 4 Satz 4 wird ...


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