Zitierungen von § 48 SLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 SLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 SLV Beförderung
... einem Wehrdienst von mindestens der in § 12 Absatz 2 Satz 1, § 22 Absatz 4 Satz 3 und § 48 Absatz 5 Satz 2 jeweils bestimmten Dauer endgültig verliehen werden. In den Fällen nach Satz 1 ...
§ 9 SLV Laufbahnbefähigung und Laufbahnwechsel (vom 01.01.2025)
... den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere der Reserve des Truppendienstes § 48 Absatz 2 und 4 entsprechend sowie für die Einstellung § 48 Absatz 3 entsprechend. (5) ... Reserve des Truppendienstes § 48 Absatz 2 und 4 entsprechend sowie für die Einstellung § 48 Absatz 3 entsprechend. (5) Sind Anwärterinnen und Anwärter nicht für ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
B. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5240
Berichtigung SLVBer
... 28 Absatz 3" durch die Angabe „§ 28 Absatz 4" zu ersetzen. 5. § 48 ist wie folgt zu ändern: a) In Absatz 3 Satz 1 ist die Angabe „§ 23 ...

Verordnung zur Änderung soldatenlaufbahnrechtlicher und arbeitssicherstellungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 418
Artikel 1 SLVuaÄndV Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
... den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere der Reserve des Truppendienstes § 48 Absatz 2 und 4 entsprechend sowie für die Einstellung § 48 Absatz 3 entsprechend." 5. ... Reserve des Truppendienstes § 48 Absatz 2 und 4 entsprechend sowie für die Einstellung § 48 Absatz 3 entsprechend." 5. In § 15 Absatz 2 werden die Wörter „zwei ... für mindestens ein Jahr zu einem Wehrdienst verpflichtet." 10. § 48 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed