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Artikel 2 - Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG)
Artikel 2 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
- „d)
- für die Krankenversicherung und für die private Pflege-Pflichtversicherung bei Arbeitnehmern, die nicht unter die Buchstaben b und c fallen, in den Steuerklassen I bis V in Höhe der dem Arbeitgeber als Lohnsteuerabzugsmerkmal bereitgestellten Beiträge nach § 39 Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe b, etwaig vervielfältigt unter sinngemäßer Anwendung von Satz 2 auf einen Jahresbetrag, vermindert um die nach § 3 Nummer 62 steuerfreien Zuschüsse, die unter Berücksichtigung der als Lohnsteuerabzugsmerkmal bereitgestellten Beiträge nach § 39 Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe a ermittelt wurden;".
Zitierungen von Artikel 2 AbzStEntModG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 AbzStEntModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AbzStEntModG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 15 AbzStEntModG Inkrafttreten
... 1. Januar 2021 in Kraft. (3) Artikel 9 tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. (4) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2024 in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 3 FoStoG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1259 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...
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