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Artikel 5 - Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes (2. AgrarMSGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut des Agrarorganisationen-und Lieferketten-Gesetzes in der vom 9. Juni 2021 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
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Zitierungen von Artikel 5 Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 2. AgrarMSGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. AgrarMSGÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
B. v. 24.08.2021 BGBl. I S. 4036
Bekanntmachung AgrarOLkGNB
... Grund des Artikels 5 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1278 ) wird nachstehend der Wortlaut des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes unter seiner ...
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