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§ 6 - Zeitverwendungserhebungsgesetz (ZVEG)
§ 6 Erhebungsmerkmale
§ 6 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Die Erhebungen erstrecken sich auf folgende Erhebungsmerkmale in den Haushalten für alle Haushaltsmitglieder:
- 1.
- Anzahl der Haushaltsmitglieder,
- 2.
- Geschlecht der Haushaltsmitglieder,
- 3.
- Alter der Haushaltsmitglieder,
- 4.
- Familienzusammenhang der Haushaltsmitglieder,
- 5.
- Staatsangehörigkeit der Haushaltsmitglieder,
- 6.
- Staat der Geburt der Haushaltsmitglieder,
- 7.
- Jahr des Zuzugs nach Deutschland der Haushaltsmitglieder,
- 8.
- im Haushalt gesprochene Sprachen,
- 9.
- Besitzverhältnis zur Wohnung, ausgewählte Ausstattungsgüter und Internetzugang,
- 10.
- Unterstützung des Haushaltes durch nicht im Haushalt lebende Personen und Unternehmen, die Leistungen für den Haushalt erbringen,
- 11.
- Haushaltsnettoeinkommen,
- 12.
- Umfang der Betreuung und ausgewählte Aktivitäten von Kindern unter zehn Jahren,
- 13.
- Familienstand der Haushaltsmitglieder,
- 14.
- Haupt- und Erwerbsstatus,
- 15.
- Formen und Umfang der Erwerbstätigkeit,
- 16.
- Entfernung der Arbeitsstätte und Dauer des Arbeitswegs,
- 17.
- Bruttoerwerbseinkommen der Haushaltsmitglieder,
- 18.
- schulische und berufliche Ausbildung und Bildungsabschlüsse,
- 19.
- Formen und Umfang von freiwilligem Engagement,
- 20.
- Formen und Umfang von Unterstützungsleistungen für andere Personen, inklusive Pflegeleistungen,
- 21.
- Kontakt zu eigenen Kindern unter 18 Jahren, die nicht im selben Haushalt leben,
- 22.
- Zeitempfinden und Zeitwünsche in verschiedenen Lebensbereichen, Wahrnehmung von Einsamkeit und allgemeine Lebenszufriedenheit,
- 23.
- Staat der Geburt der Eltern,
- 24.
- Gesundheitszustand der Haushaltsmitglieder sowie mit diesem einhergehende Einschränkungen.
(2) Folgende Erhebungsmerkmale werden bei den im Haushalt lebenden Personen ab zehn Jahren einzeln erhoben:
- 1.
- Art, Dauer und Ort ausgeübter Aktivitäten sowie daran beteiligte Dritte und dafür verwendete Informations- und Kommunikationstechnologien,
- 2.
- Bewertung der verwendeten Zeit und Zeitwünsche.
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Zitierungen von § 6 ZVEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 ZVEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZVEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 ZVEG Freiwilligkeit, Einwilligung, Aufwandsentschädigung
... haben, bedarf es der Einwilligung einer sorgeberechtigten Person in die Verarbeitung der in den §§ 6 und 7 genannten personenbezogenen Daten. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erteilen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14672/a272076.htm