Tools:
Update via:
Artikel 2 - Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe (LMZDVEV k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Diätverordnung
Die Diätverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 2005 (BGBl. I S. 1161), die zuletzt durch Artikel 22 der Verordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 5 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:„(1) Bei der Gewinnung, Herstellung und Zubereitung diätetischer Lebensmittel dürfen, vorbehaltlich unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union, Stoffe nur nach Maßgabe dieser Verordnung zugesetzt werden."
- 2.
- § 6 wird aufgehoben.
- 3.
- In § 25 Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „§ 9 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung" durch die Wörter „§ 5 der Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung" ersetzt.
- 4.
- In § 26 Absatz 3 wird die Angabe „§ 6 Satz 3," gestrichen.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14678/a272151.htm