Artikel 5 - Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe (LMZDVEV k.a.Abk.)

V. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1362 (Nr. 28); Geltung ab 09.06.2021
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Artikel 5 Änderung der Butterverordnung


Artikel 5 ändert mWv. 9. Juni 2021 ButterV § 2, § 5

§ 2 Absatz 4 und § 5 Absatz 5 der Butterverordnung vom 3. Februar 1997 (BGBl. I S. 144), die zuletzt durch Artikel 19 der Verordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272) geändert worden ist, werden aufgehoben.



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