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Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 (BestDaAAGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Berichtigung ändert mWv. 2. April 2021 BestDaAAG Artikel 4, Artikel 6, Artikel 7, Artikel 8, Artikel 9, Artikel 11, Artikel 12, Artikel 13, BNDG § 4, BPolG § 22a, BKAG § 40, § 66a, StPO § 100j, § 100k, § 101a, § 101b, EGStPO § 18, ZFdG § 30, TMG § 15a, § 15b, § 15c, TKG § 113
Das Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 448) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- In Artikel 4 Nummer 2 ist in § 4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe c das Wort „politscher" durch das Wort „politischer" zu ersetzen.
- 2.
- In Artikel 6 Nummer 2 sind in Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 die Wörter „und der Länder" jeweils durch die Wörter „oder eines Landes" zu ersetzen.
- 3.
- Artikel 7 ist wie folgt zu ändern:
- a)
- In Nummer 4 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb ist in dem zweiten Satz das Wort „anderen" durch das Wort „andere" zu ersetzen.
- b)
- In Nummer 6 ist § 66a wie folgt zu ändern:
- aa)
- In Absatz 3 Satz 8 ist das Wort „anderen" durch das Wort „andere" zu ersetzen.
- bb)
- In Absatz 4 Satz 1 ist nach den Wörtern „§ 15a Absatz 1 Satz 3" die Angabe „und 4" einzufügen.
- 4.
- Artikel 8 ist wie folgt zu ändern:
- a)
- In Nummer 1 Buchstabe a ist nach den Wörtern „folgende Angabe" die Angabe „zu § 100k" einzufügen.
- b)
- In Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc sind die Wörter „die Nutzung der Passwörter oder anderer Daten" durch die Wörter „ihre Nutzung" zu ersetzen.
- c)
- In Nummer 3 ist in § 100k Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 das Wort „Schutzgesetze" durch das Wort „Schutzrechte" zu ersetzen.
- d)
- Nummer 4 ist wie folgt zu ändern:
- aa)
- In Buchstabe b ist nach der Angabe „§ 100k Absatz 1" die Angabe „und 2" einzufügen.
- bb)
- In Buchstabe c sind nach der Angabe „§ 100k Absatz 1" die Wörter „oder Absatz 2" einzufügen.
- cc)
- In Buchstabe d ist nach der Angabe „§ 100k Absatz 1" die Angabe „und 2" einzufügen.
- dd)
- In Buchstabe e ist die Angabe „§ 100k Absatz 2" durch die Angabe „§ 100k Absatz 3" zu ersetzen.
- e)
- Nummer 5 ist wie folgt zu ändern:
- aa)
- In Buchstabe a ist nach der Angabe „§ 100k Absatz 1" die Angabe „und 2" einzufügen.
- bb)
- In Buchstabe b ist Absatz 6 wie folgt zu ändern:
- aaa)
- Im Satzteil vor Nummer 1 sind die Wörter „In den Übersichten über Maßnahmen nach § 100k Absatz 1 sind anzugeben:" durch die Wörter „In den Übersichten über Maßnahmen nach § 100k sind jeweils unterschieden nach Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 anzugeben:" zu ersetzen.
- bbb)
- In den Nummern 1 und 2 ist jeweils die Angabe „nach § 100k Absatz 1" zu streichen.
- 5.
- In Artikel 9 ist in § 18 Satz 1 nach der Angabe „§ 101b Absatz 5" die Angabe „und 6" einzufügen.
- 6.
- In Artikel 11 Nummer 4 ist § 30 Absatz 4 wie folgt zu ändern:
- a)
- In Satz 2 Nummer 1 und 2 sind jeweils die Wörter „und der Länder" durch die Wörter „oder eines Landes" zu ersetzen und
- b)
- Satz 6 zu streichen.
- 7.
- Artikel 12 Nummer 3 ist wie folgt zu ändern:
- a)
- § 15a ist wie folgt zu ändern:
- aa)
- In Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b und c sowie in Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und cc sind jeweils die Wörter „und der Länder" durch die Wörter „oder eines Landes" zu ersetzen.
- bb)
- In Absatz 4 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa ist das Wort „zuständigen" durch das Wort „zuständige" zu ersetzen.
- b)
- In § 15b Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 sind die Wörter „der Person" durch die Wörter „einer Person" zu ersetzen und nach den Wörtern „eines Landes" das Komma und die Wörter „die freiheitlich demokratische Grundordnung" zu streichen.
- c)
- § 15c Absatz 3 ist wie folgt zu ändern:
- aa)
- In Nummer 1 sind die Wörter „oder eine Strafe zu vollstrecken" zu streichen.
- bb)
- In Nummer 2 Buchstabe b und c sind jeweils die Wörter „und der Länder" durch die Wörter „oder eines Landes" zu ersetzen.
- cc)
- In Nummer 3 sind die Wörter „; die Auskunft ist beschränkt" durch die Wörter „, wobei die Auskunft" zu ersetzen und nach den Wörtern „erhobenen Daten" die Wörter „beschränkt ist" einzufügen.
- dd)
- In Nummer 4 Buchstabe b ist das Wort „wenn" zu streichen.
- ee)
- Nummer 7 ist wie folgt zu ändern:
- aaa)
- In Buchstabe a Doppelbuchstabe aa ist das Wort „Satz" durch das Wort „Nummer" zu ersetzen.
- bbb)
- In Buchstabe b Doppelbuchstabe bb ist nach den Wörtern „§ 4 Absatz 3 Nummer 2" die Angabe „und 3" einzufügen.
- 8.
- Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe b ist wie folgt zu ändern:
- a)
- Absatz 3 ist wie folgt zu ändern:
- aa)
- Nummer 2 ist wie folgt zu ändern:
- aaa)
- Im Satzteil vor Buchstabe a ist das Wort „wenn" durch das Wort „soweit" zu ersetzen.
- bbb)
- In den Buchstaben b und c sind jeweils die Wörter „und der Länder" durch die Wörter „oder eines Landes" zu ersetzen.
- bb)
- Nummer 4 ist wie folgt zu ändern:
- aaa)
- In Buchstabe a Doppelbuchstabe bb ist das Wort „bearbeiten" durch das Wort „erledigen" zu ersetzen.
- bbb)
- In Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und cc sind jeweils die Wörter „und der Länder" durch die Wörter „oder eines Landes" zu ersetzen.
- b)
- In Absatz 5 Nummer 7 ist nach der Angabe „§ 14 Absatz 1" das Wort „des" einzufügen.
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