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Artikel 13b - Teilhabestärkungsgesetz (TeilhStG k.a.Abk.)
Artikel 13b Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen
Die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1990 (BGBl. I S. 811), die zuletzt durch Artikel 19 Absatz 21 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 28 wie folgt gefasst:
„§ 28 Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie". - 2.
- § 28 wird wie folgt gefasst:
„§ 28 Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie(1) Bis zur Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wegen der dynamischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes durch den Deutschen Bundestag kann die Wahlversammlung der Schwerbehindertenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Eine Aufzeichnung ist unzulässig. Satz 1 gilt nicht für die Ausübung des Wahlrechts durch Stimmabgabe bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung und ihrer stellvertretenden Mitglieder.(2) Bis zur Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wegen der dynamischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes durch den Deutschen Bundestag gilt § 11 für die Stimmabgabe bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung und ihrer stellvertretenden Mitglieder im vereinfachten Wahlverfahren entsprechend."
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Zitierungen von Artikel 13b Teilhabestärkungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13b TeilhStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TeilhStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 14 TeilhStG Inkrafttreten
... c, Nummer 6 bis 9, 16, 20 bis 21a, Nummer 22, 22a und Nummer 24 sowie Artikel 11a, Artikel 13 bis 13b sowie Artikel 13d treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 22.11.2021 BGBl. I S. 4906; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162
Artikel 20i EpiLageAufhG Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1990 (BGBl. I S. 811), die zuletzt durch Artikel 13b des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1387 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 Satz 1 werden ...
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