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Zitierungen von § 16 eWpG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 eWpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
eWpG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 eWpG Begriffsbestimmungen
... Register gemäß § 12 und 2. Kryptowertpapierregister gemäß § 16 . (2) Ein Zentralregisterwertpapier ist ein elektronisches Wertpapier, das in ein ... gegenstandslos. (10) Registerführende Stellen sind die in § 12 Absatz 2 und § 16 Absatz 2 bezeichneten Stellen. (11) Ein Aufzeichnungssystem ist ein dezentraler Zusammenschluss, ...
§ 31 eWpG Bußgeldvorschriften
... nicht vollständig oder nicht rechtzeitig rückgängig macht, 14. entgegen § 16 Absatz 1 ein Kryptowertpapierregister nicht richtig führt oder 15. entgegen § 19, auch ...
Zitat in folgenden Normen
Aktiengesetz (AktG)
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1089; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 10 AktG Aktien und Zwischenscheine (vom 15.12.2023)
... eingetragen werden. Die Eintragung in ein Kryptowertpapierregister gemäß § 16 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere ist nur zulässig, wenn dies in der Satzung ausdrücklich zugelassen ...
§ 67 AktG Eintragung im Aktienregister (vom 01.01.2024)
... Gesetzes über elektronische Wertpapiere oder des Kryptowertpapierregisters gemäß § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere ein Meldesystem ein. (2) Im Verhältnis zur Gesellschaft bestehen Rechte ...
Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 44 EStG Entrichtung der Kapitalertragsteuer (vom 01.01.2024)
... elektronischer Aktien die registerführende Stelle gemäß § 12 Absatz 2 oder § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere , die das Register führt, in das die Aktien eingetragen sind, keine Dividendenregulierung ... Satz 1 Nummer 1a, 2, 5, 7 Buchstabe a, Nummer 8 und 9 bis 12 die registerführende Stelle nach § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere , sofern sich keine auszahlende Stelle aus den Nummern 1, 3, 4 und 5 ergibt. ...
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Artikel 1 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981; zuletzt geändert durch Artikel 46 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 95 KAGB Anteilscheine; Verordnungsermächtigung (vom 10.06.2021)
... oder teilweise entsprechende Anwendung von § 4 Absatz 11, § 8 Absatz 2, den §§ 16 bis 23 mit Ausnahme von § 17 Absatz 1 Nummer 2 und 3, sowie den §§ 30 und 31 Absatz ...
Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 1 KWG Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2024)
... Sorten (Sortengeschäft), 8. die Führung eines Kryptowertpapierregisters nach § 16 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (Kryptowertpapierregisterführung), 9. der laufende Ankauf von Forderungen auf der ...
§ 29 KWG Besondere Pflichten des Prüfers (vom 30.12.2023)
... Absatz 5 und 6 der Verordnung (EU) 2017/2402, k) nach den §§ 7 bis 14 und 16 bis 22 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere, auch in Verbindung mit einer ...
Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
§ 69b PrüfbV Prüfung der registerführenden Stelle gemäß § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (vom 10.06.2021)
... erbringen, hat der Prüfer einmal jährlich die Einhaltung der §§ 7, 10, 16 , 17 und 19 bis 21 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere in Verbindung mit der nach ...
Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV)
V. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1882
§ 1 eWpRV Anwendungsbereich
... § 4 Absatz 1 sowie für registerführende Stellen nach § 12 Absatz 2 und nach § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere ...
§ 12 eWpRV Anforderungen an den angemessenen Zeitraum und die Gültigkeit von Umtragungen nach § 14 Absatz 4 oder § 18 Absatz 4 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
... Satz 2 zur Verfügung zu stellen. (2) Die registerführende Stelle nach § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere hat bei den nach Absatz 1 Satz 1 mitzuteilenden Festlegungen und deren Änderung den ...
§ 13 eWpRV Dokumentationspflichten für die registerführende Stelle eines Kryptowertpapierregisters
... Die registerführende Stelle nach § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere hat in dem von ihr geführten Kryptowertpapierregister zusätzlich zu den in § 3 ...
§ 18 eWpRV Teilnahme an einem Kryptowertpapierregister; Beschwerde
... Eine registerführende Stelle nach § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere legt für jedes von ihr betriebene Kryptowertpapierregister Teilnahmekriterien fest, die ... nach ihrem Zugang zu beantworten. (3) Eine registerführende Stelle nach § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere darf einem potentiellen Teilnehmer, der die Teilnahmekriterien des Kryptowertpapierregisters ... dass die Beschwerde gerechtfertigt ist, ordnet sie an, dass die registerführende Stelle nach § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere dem Antragsteller Zugang zu gewähren hat. (5) Eine registerführende ...
§ 19 eWpRV Schnittstellen
... Eine registerführende Stelle nach § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere beachtet bei der Kommunikation mit den Teilnehmern des von ihr geführten ...
§ 20 eWpRV Dokumentation der Vorkehrungen und Verfahren für die Übertragung des Wertpapierregisters nach § 21 Absatz 2 und § 22 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
... Eine registerführende Stelle nach § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere hat technische Vorkehrungen zu treffen und Verfahren festzulegen, um sicherzustellen, dass die ...
§ 21 eWpRV Dokumentation des Kryptowertpapierregisters
... Bei einer registerführenden Stelle nach § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere hat die Dokumentation gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 mindestens Folgendes zu ...
Verordnung über Kryptofondsanteile (KryptoFAV)
V. v. 03.06.2022 BGBl. I S. 868
§ 2 KryptoFAV Anwendbare Vorschriften
... Kryptofondsanteile sind § 4 Absatz 11, § 8 Absatz 2, die §§ 16 bis 23 mit Ausnahme von § 17 Absatz 1 Nummer 2 und 3, sowie die §§ 30 und 31 Absatz ...
§ 3 KryptoFAV Registerführende Stelle
... von § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere ist registerführende Stelle bei Kryptofondsanteilen die Verwahrstelle oder ein anderes von ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1423
Artikel 6 eWpGEG Änderung des Kreditwesengesetzes
... wie folgt gefasst: „8. die Führung eines Kryptowertpapierregisters nach § 16 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (Kryptowertpapierregisterführung),". 3. § 2 Absatz 7b wird wie folgt ... Buchstabe k wird angefügt: „k) nach den §§ 7 bis 14 und 16 bis 22 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere, auch in Verbindung mit einer ...
Artikel 7 eWpGEG Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
... zentralen Registers oder eines Kryptowertpapierregisters gemäß den §§ 12 und 16 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere § 69a Prüfung der registerführenden Stelle gemäß § 12 ... § 69b Prüfung der registerführenden Stelle gemäß § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere Bei Instituten, die die Kryptowertpapierregisterführung gemäß § 1 ... erbringen, hat der Prüfer einmal jährlich die Einhaltung der §§ 7, 10, 16 , 17 und 19 bis 21 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere in Verbindung mit der nach ...
Artikel 10 eWpGEG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches
... oder teilweise entsprechende Anwendung von § 4 Absatz 11, § 8 Absatz 2, den §§ 16 bis 23 mit Ausnahme von § 17 Absatz 1 Nummer 2 und 3, sowie den §§ 30 und 31 Absatz ...
Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 4 JStG 2022 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 1 Satz 1 Nummer 5, 7 Buchstabe a, Nummer 8 und 9 bis 12 die registerführende Stelle nach § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere , sofern sich keine auszahlende Stelle aus den Nummern 1, 4 und 5 ergibt." 16. ...
Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 13 ZuFinG Änderung des Aktiengesetzes
... eingetragen werden. Die Eintragung in ein Kryptowertpapierregister gemäß § 16 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere ist nur zulässig, wenn dies in der Satzung ausdrücklich zugelassen ist." ... Gesetzes über elektronische Wertpapiere oder des Kryptowertpapierregisters gemäß § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere ein Meldesystem ein." 5. In § 96 Absatz 1 wird das Leerzeichen nach den ...
Artikel 16 ZuFinG Änderung des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
... eingetragenen Mehrstimmrechten ist auch der Emittent allein weisungsbefugt." 8. In § 16 Absatz 2 Satz 3 wird nach dem Wort „Emissionsbedingungen" ein Komma und werden die Wörter ...
Artikel 17 ZuFinG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... elektronischer Aktien die registerführende Stelle gemäß § 12 Absatz 2 oder § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere , die das Register führt, in das die Aktien eingetragen sind, keine Dividendenregulierung ... Satz 1 Nummer 1a, 2, 5, 7 Buchstabe a, Nummer 8 und 9 bis 12 die registerführende Stelle nach § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere , sofern sich keine auszahlende Stelle aus den Nummern 1, 3, 4 und 5 ergibt." 5. ...
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