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Zitierungen von § 30b eWpG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30b eWpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
eWpG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 16 ZuFinG Änderung des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
... zum Zeitpunkt der Beendigung der Registerführung kündigen. § 30b Umtragung bei Ausschluss säumiger Aktionäre Der Emittent ist berechtigt, die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14686/v305230.htm