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Artikel 2 - Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes über die Personalkostenerstattung für zugewiesene Beamtinnen und Beamte (DBGrGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. Juni 2021.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14691/a272316.htm