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Artikel 3 - Drittes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes - Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen (3. ChemGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. Juni 2021.
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