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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung (1. CoronaEinreiseVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 09.06.2021 BAnz AT 10.06.2021 V2; Geltung ab 10.06.2021
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 10. Juni 2021 CoronaEinreiseV § 2, § 4, § 6, § 10

Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 (BAnz AT 12.05.2021 V1) wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Nummer 15 wird nach dem Wort „Tankvorgänge" das Wort „nicht" gestrichen.

2.
In § 4 Absatz 3 wird die Angabe „30. Juni 2021" durch die Angabe „28. Juli 2021" ersetzt.

3.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 2 wird vor dem Punkt am Ende ein Komma und werden die Wörter „sofern es sich nicht um Personen handelt, die hochrangige Mitglieder des diplomatischen oder konsularischen Dienstes, von Volksvertretungen oder Regierungen sind, die sich weniger als 72 Stunden in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem Risikogebiet aufhalten oder aufgehalten haben sowie strenge Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden, insbesondere täglich eine Testung durchgeführt wird" eingefügt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In den Nummern 1 und 2 wird der Punkt am Ende jeweils durch ein Komma ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird vor dem Punkt am Ende ein Komma und werden die Wörter „sofern es sich nicht um Personen handelt, die zur Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung und Nachbereitung internationaler Sportveranstaltungen durch das jeweilige Organisationskomitee akkreditiert werden sowie strenge Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden, insbesondere täglich eine Testung durchgeführt wird" eingefügt.

4.
§ 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 8 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

b)
Folgende Nummer 9 wird angefügt:

„9.
Beförderungen von Personen, die zur Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung und Nachbereitung internationaler Sportveranstaltungen durch das jeweilige Organisationskomitee akkreditiert werden."



 

Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. CoronaEinreiseVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. CoronaEinreiseVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
V. v. 21.07.2021 BAnz AT 22.07.2021 V1, BAnz AT 26.07.2021 V1
Artikel 1 2. CoronaEinreiseVÄndV Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
... 4 der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 (BAnz AT 12.05.2021 V1), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Juni 2021 (BAnz AT 10.06.2021 V2 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Absatz 2 Satz 5 wird durch ...