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Eingangsformel - Zweites Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes (2. MautRÄndG k.a.Abk.)

Eingangsformel *



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


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Die Artikel 1 und 2 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/520 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union (ABl. L 91 vom 29.3.2019, S. 45).

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