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Zitierungen von § 33 BPersVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 BPersVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BPersVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 36 BPersVG Anberaumung von Sitzungen
... oder der Vorsitzende hat für ein verhindertes Mitglied des Personalrats das nach § 33 Absatz 1 Satz 2 eintretende Ersatzmitglied zu laden. (3) Die oder der Vorsitzende hat eine Sitzung ...
§ 41 BPersVG Ausschluss von Beratung und Beschlussfassung
... Umstände erst während der Sitzung bekannt, tritt ein Ersatzmitglied nach § 33 Absatz 1 Satz 2 nur ein, wenn es auf die Ladung durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Personalrats hin ...
§ 102 BPersVG Wahl, Amtszeit und Vorsitz
... Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden. (4) Die §§ 29 bis 33 gelten ...
§ 120 BPersVG Vertrauensperson der lokal Beschäftigten
... beträgt vier Jahre; im Übrigen gilt § 31 Absatz 1 entsprechend. § 33 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass eine Neuwahl stattfindet, wenn nach Eintreten der ...
§ 121 BPersVG Ergänzende Regelungen für die Dienststellen im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts mit Ausnahme der Dienststellen des Deutschen Archäologischen Instituts
... Dauer ihres dienstlichen Einsatzes außerhalb des Auswärtigen Amts jedoch im Sinne des § 33 Absatz 1 Satz 2 zeitweilig verhindert. Aus einer Wahl in den Personalrat des Auswärtigen Amts folgt ...
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