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Zitierungen von § 36 BPersVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 BPersVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BPersVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 37 BPersVG Teilnahme- und Stimmrecht sonstiger Personen
... und -vertreter Stimmrecht. Soweit sie ein Recht auf Teilnahme an der Sitzung haben, gilt § 36 Absatz 2 Satz 3 entsprechend für die Ladung der Schwerbehindertenvertretung und der Mitglieder der Jugend- ...
§ 90 BPersVG Amtszeit und Geschäftsführung
... gilt Kapitel 2 Abschnitt 2 und 3 mit Ausnahme des § 45 entsprechend. § 36 Absatz 1 gilt mit der Maßgabe, dass die Mitglieder der Stufenvertretung spätestens zehn ...
§ 97 BPersVG Geschäftsführung und Rechtsstellung
... der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte und die Rechtsstellung ihrer Mitglieder gelten § 36 Absatz 2 Satz 1 bis 3 , die §§ 38, 43 und 44 sowie die §§ 48 bis 52 Absatz 1 entsprechend. ...
§ 104 BPersVG Zusammenarbeit mit dem Personalrat
... Die Zusammenarbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit dem Personalrat bestimmt sich nach § 36 Absatz 3 , § 37 Absatz 1 und § 42. (2) Zur Durchführung ihrer Aufgaben ... und Auszubildendenvertretung kann nach Verständigung des Personalrats Sitzungen abhalten; § 36 Absatz 1 und 2 , § 37 Absatz 2 und 3, die §§ 38, 39 und 41 sowie die §§ 43 und 44 gelten ...
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