Artikel 4 - Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVGNG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung


Artikel 4 ändert mWv. 15. Juni 2021 SKBPRV Verordnung

In dem Satzteil vor Nummer 1 der Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1506, 1519) werden die Wörter „§ 6 Absatz 2 Satz 2" durch die Wörter „§ 4 Absatz 1 Nummer 4" ersetzt.



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