interne Verweise§ 5 RegZensErpG Mehrfachfallprüfung; Ergänzende Bevölkerungsstatistiken ... Das Statistische Bundesamt prüft anhand der Daten nach § 4 , ob Personen für mehr als eine alleinige Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sind, und ... Ämter der Länder. (2) Das Statistische Bundesamt darf die Daten nach § 4 und § 5 Absatz 1 verarbeiten, um ergänzend zu den Bundesstatistiken nach dem ...
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